Die DIKS Immobilien GmbH wurde von der Jury der Deutschen Immobilienmesse mit dem bundesweiten IDA Immobilien...
Artikel zum Thema: Grundsteuerberechnung.
Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden müssen in Deutschland Grundsteuer zahlen. Die Höhe ist abhängig vom Einheitswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Grundsteuerberechnung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hat neue Bewertungsregeln zur Grundsteuerberechnung aufgestellt, die ab Stichtag 1. Januar 2022 bei der Ermittlung der Grundsteuer einzuhalten sind. Eigentümer müssen die neu errechnete Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 an das zuständige Finanzamt zahlen. Durch die Reform ergeben sich für die einzelnen Gemeinde keine Mehreinnahmen. Aufgrund der veränderten Bewertungsbasis verändern sich jedoch die individuellen Grundsteuerbeträge, sodass einige Eigentümer mehr Steuern zahlen müssen, während andere weniger entrichten müssen.
In unserem Blog informieren wir Sie zur Umsetzung der Grundsteuerreform und halten Sie mit Neuigkeiten zur Grundsteuerberechnung auf dem Laufenden. Idealerweise schauen Sie öfter einmal vorbei, um sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Künftig müssen Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung in elektronischer Form bei ihrem Finanzamt einreichen. Dafür ist eine Anmeldung im ELSTER-Portal notwendig. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 soll diese Methode zur Verfügung stehen. Spätestens bis zum 31. Oktober 2022 sollten Eigentümer das erledigt haben. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, Steuerpflichtige anzuschreiben, andere verzichten darauf. Die Grundsteuerberechnung wird dann auf Grundlage der Eigentümerangaben erfolgen. Wie hoch die Steuerbelastung im Einzelfall ausfällt, ist bisher noch nicht klar. Im Unterschied zur bisherigen Berechnungsweise wird sich die Grundsteuerberechnung künftig nicht mehr an den Herstellungskosten, sondern vor allem am möglichen Mietertrag orientieren. Die Höhe der Hebesätze in den einzelnen Städten und Gemeinden ab dem Jahr 2025 stehen noch nicht fest. Grundsätzlich hat der Bund jedoch entschieden, dass die künftige Ermittlung sich an der derzeitigen Methode zur Grundsteuerberechnung orientieren wird.