Empfehlen Sie uns Immobilien!

Sie kennen jemanden der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?

Wir zahlen Ihnen für jede Empfehlung bei einem erfolgreichen Verkauf oder einer Vermietung der Immobilie durch uns

  • für eine Mietwohnung bis 100,00 EUR
  • für eine Eigentumswohnung bis 500,00 EUR
  • für ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus bis 1.000,00 EUR

Sie erhalten von uns eine Bestätigung über die Annahme Ihrer Empfehlung und eine weitere Information sobald wir das Objekt erfolgreich an einen unserer Kunden vermittelt haben. Ist die Abwicklung vollständig und erfolgreich abgeschlossen, überweisen wir Ihnen Ihre Vergütung.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Empfehlung auch anonym und diskret gegenüber dem Eigentümer. Bedenken Sie aber, dass die Erfolgsaussichten höher sind, wenn Sie den Eigentümer vorab über uns informieren oder wir uns auf Ihre Empfehlung beziehen dürfen.

Durch unseren umfassenden aktuellen Bestand an Kauf- und Mietinteressenten realisieren wir in den meisten Fällen eine schnelle Vermittlung der Immobilie für den Eigentümer.

Wenn Sie direkt online Ihre Empfehlung an uns senden möchten, nutzen Sie das folgende Formular und machen im Nachrichtenfeld alle Ihnen zu Verfügung stehenden Angaben zum Objekt und dem Eigentümer.

Tipp-Provision erhalten Sie für einen “echten“ Tipp. Das heißt das Objekt oder Grundstück ist uns noch nicht bekannt die Immobilie oder das Grundstück wird noch nicht ööffentlich zum Verkauf angeboten, es gibt noch kein Angebot im Internet oder ein Zeitungsinserat, es besteht kein Auftrag bei einem anderen Makler das Objekt befindet sich in unserem Vermarktungsgebiet der Immobilien- oder Grundstückseigentümer darf nicht Ihr Ehe- oder Lebenspartner sein, als Tippgeber können Sie jedoch grundsätzlich mit dem Eigentümer bekannt oder verwandt sein

Sie benennen uns mit einem Tipp einen potentiellen Immobilienverkäufer. Wir kontaktieren den Eigentümer und schließen einen entsprechenden Vertrag. Nach der erfolgreichen Vermittlung der Immobilie und dem Vertragsabschluss erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision.

Wenn Sie es wünschen behandeln wir Ihren Tipp anonym. Ihren Namen und den Tipp erwähnen wir bei einer Kontaktaufnahme mit dem Immobilieneigentümer nicht.

Wenn Sie uns einen Tipp geben, bedeutet das nicht, dass Sie als Makler tätig sind. Nur Makler benötigen eine behördliche Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung.

Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Mit einem unwiderruflichen Garantieversprechen verpflichten wir uns, die vereinbarte Prämie nach erfolgreichem Geschäftsabschluss zu zahlen.

Sie erhalten die Tipp-Provision nach der erfolgreichen Vermittlung des Immobiliengeschäfts und der Auszahlung der Makler-Courtage.

Die Provision, die Sie als Tippgeber erhalten müssen Sie versteuern. Ab einer jährlichen Grenze von 256 Euro ist die Provision einkommensteuerpflichtig. Beträge unterhalb dieser Grenze bleiben nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.

Am besten haben Sie immer ein offenes Ohr – so werden Sie zu gegebener Zeit von einem geplanten Immobiliengeschäft hören. Melden Sie sich dann einfach bei uns und freuen sich bei einem erfolgreichen Geschäftsabschluss über Ihre Provision.

Diese Website nutzt Cookies sowie Dienste externer Anbieter. Einige sind technisch notwendig, andere helfen uns die Webseite sowie Ihr Nutzererlebnis zu verbessern.
Mehr Informationen Alle akzeptieren Nur notwendige erlauben