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Tipps zum Besichtigungstermin
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Tipps zum Besichtigungstermin
Kauf- und Mietinteressenten haben bei einem Besichtigungstermin die Möglichkeit, die Immobilie genau unter die Lupe zu nehmen. Idealerweise bereiten potentielle Käufer und Mieter sich gut auf die Besichtigung vor. Im folgenden Ratgeber haben wir wichtige Tipps zum Besichtigungstermin für Sie zusammengestellt.
Zu unterscheiden sind Einzel- und Massenbesichtigungstermine. Bei einer Massenbesichtigung oder so genannter Open House-Besichtigung gibt es einen öffentlich bekannten Termin, zu dem alle Interessenten erscheinen können. Eine Terminabsprache für diesen Besichtigungstermin ist nicht erforderlich. Die Massenbesichtigung (Open House) zielt darauf ab, Informationen in kurzer Zeit an möglichst viele Interessenten zu vermitteln und einen Eindruck von der Immobilie zu präsentieren. Persönliche Gespräche oder Fragen sind bei diesem Besichtigungstermin nicht möglich.
Individueller geht es bei einer Einzelbesichtigung zu. Hier haben potentielle Käufer oder Mieter und Eigentümer oder Immobilienmakler Gelegenheit, sich näher kennenzulernen. Bei der Immobilienbesichtigung lassen sich offene Fragen problemlos klären. Übernimmt ein Immobilienmakler den Besichtigungstermin, beantwortet der Profi fachkundig alle Fragen rund um das Kauf- oder Mietobjekt. Können nicht direkt alle Anliegen geklärt werden, ist der Kontakt zum Verkäufer oder Vermieter zu empfehlen.
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Ratgeber „Tipps zum Besichtigungstermin“
Im folgenden Ratgeber haben wir wichtige Tipps zum Besichtigungstermin für Sie zusammengestellt.
Prüfen Sie die Immobilie während des Besichtigungstermins genau
Als potentieller Käufer oder Mieter nutzen Sie die Immobilienbesichtigung, um das Objekt genau zu prüfen. Achten Sie beispielsweise auf Details wie eindringende Feuchtigkeit oder feuchte Stellen an Wänden und im Keller. Schauen Sie sich die Bausubstanz, Fenster, Türen sowie die Heizungsanlage oder das Dach genau an. Idealerweise erkundigen Sie sich beim Besichtigungstermin auch nach bereits durchgeführten Modernisierungen und Instandsetzungen.
Bevor Sie den Besichtigungstermin wahrnehmen, sollten Sie alle wichtigen Fragen notieren. Machen Sie sich anhand der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen Gedanken zum Kauf- oder Mietobjekt. Einige Beispiele für Punkte, die Sie beim Besichtigungstermin klären sollten:
Natürlich haben Sie als Interessent auch nach dem Besichtigungstermin Gelegenheit, den Eigentümer oder Immobilienmakler nach weiteren Details zu fragen, wenn Ihnen noch etwas einfällt. Unter Umständen ist auch ein zweiter Besichtigungstermin möglich, um die Details direkt vor Ort zu klären. Handelt es sich um eine Kaufimmobilie, lohnt es sich, einen Sachverständigen oder Architekten zum Besichtigungstermin hinzuzuziehen. Der Profi kann die Immobilie noch einmal genau in Augenschein nehmen und auf etwaige Mängel prüfen. Zudem kann der Experte beim Besichtigungstermin eventuellen Sanierungsbedarf einschätzen. Haben Sie Zweifel über die Höhe des Kaufpreises, ist die Unterstützung eines Profis ebenfalls sehr zu empfehlen. Sinnvoll ist die Hilfe eines Ausstehenden vor allem dann, wenn Sie Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Immobilienmaklers oder des Verkäufers haben.
Übernimmt ein Immobilienmakler den Besichtigungstermin, sollte der Profi verschiedene Punkte beachten. Neben einem seriösen Auftreten und einem gepflegten Erscheinungsbild ist Pünktlichkeit beim Besichtigungstermin besonders wichtig. Zudem sollte der Fachmann sich sehr sorgfältig auf mögliche Fragen vorbereiten und alle Unterlagen griffbereit haben. Das Exposé, ein Grundriss oder der Energieausweis sollten vorliegen, damit wichtige Fragen bereits während des Besichtigungstermins geklärt werden können. Perfekt läuft der Besichtigungstermin ab, wenn der Immobilienmakler die Daten im Kopf hat, ohne dass er in den bereitliegenden Dokumenten nachschauen muss. Die gute Vorbereitung sorgt für einen kompetenten Eindruck und schafft Vertrauen. Immobilienmakler, die sich mit einem sympathischen Auftreten präsentieren, hinterlassen einen positiven Eindruck bei potentiellen Käufern und Mietern.
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