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Artikel zum Thema: Grundsteuer Hebesatz.
Der Grundsteuer Hebesatz ist ein Faktor zur Berechnung der Grundsteuer. Die Höhe des Hebesatzes legen die Kommunen in Eigenregie fest. In Deutschland gibt es Werte zwischen 0 und 1.050 Prozent. Zu unterscheiden sind verschiedene Sätze: Grundsteuer Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer Hebesatz B für sonstige Grundstücke sowie Steuersatz C für Gewerbegrundstücke. Für Grundstücks- und Immobilieneigentümer ist der Hebesatz B von Interesse. Um die Steuerbelastung zu ermitteln, wird der Hebesatz mit dem Einheitswert und der Grundsteuermesszahl multipliziert. Während der Einheitswert und die Steuermessezahl feststehende Größen sind, ist der Grundsteuer Hebesatz variabel – die Kommunen haben damit die Möglichkeit, die Steuerbelastung zu regulieren. Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen den Hebesätzen in den einzelnen Kommunen.
In Berlin liegt der Grundsteuer Hebesatz bei 810 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 390 Prozent oder in Bayern bei 348 Prozent. Hier zeigt sich, dass sich bei der Steuerbelastung abhängig von der Lage des Grundstücks oder der Immobilie erhebliche Unterschiede ergeben können. Im Zuge der Grundsteuerreform wird der Einheitswert neu bemessen. In diesem Zusammenhang sollen der Grundsteuer Hebesatz und die Grundsteuermessezahl sinken, damit es nicht zu einer überhöhten Belastung der Steuerpflichtigen kommt. In unserem Blog informieren wir Sie über die geplante Reform und die weiteren Änderungen. Als Immobilienexperten sind wir mit dem Thema vertraut. Die neue Grundsteuer muss erst ab 2025 von den Eigentümern gezahlt werden, bis dahin soll die Neubewertung, die auf Grundlage des Stichtages 1. Januar 2022 erfolgen wird, abgeschlossen sein. Wie hoch der Grundsteuer Hebesatz sein wird, steht also bisher noch nicht fest. Fakt ist, dass die steuerliche Belastung auf dem gleichen Niveau wie vorher gehalten werden soll. Im Zuge der Neuberechnung können sich jedoch für einzelne Eigentümer Änderungen ergeben.